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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.2021 - VerfGH 189/20.VB-2   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.2021 - VerfGH 189/20.VB-2 (https://dejure.org/2021,18050)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.06.2021 - VerfGH 189/20.VB-2 (https://dejure.org/2021,18050)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Juni 2021 - VerfGH 189/20.VB-2 (https://dejure.org/2021,18050)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (25)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 20/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Ablehnung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.2021 - VerfGH 189/20
    Die vom Beschwerdeführer hiergegen beim Verfassungsgerichtshof erhobene Verfassungsbeschwerde hatte keinen Erfolg (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 23. Februar 2021 - VerfGH 20/20.VB-1).

    Der pauschale und im Übrigen auch nicht zutreffende Hinweis der Verfassungsbeschwerde, dass hier grundsätzlich zu klären sei, "ob im Arzthaftungsrechtsstreit ein Amtsermittlungsgrundsatz zulässig ist", reicht insoweit nicht aus (vgl. bereits VerfGH NRW, Beschluss vom 23. Februar 2021 - VerfGH 20/20.VB-1, juris, Rn. 21).

    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind vielmehr erst überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (BVerfG, Beschluss vom 30. September 2020 - 1 BvR 495/19, BayVBl 2021, 86 = juris, Rn. 10; VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19.VB-3, juris, Rn. 9, vom 26. Januar 2021 - VerfGH 19/20.VB-3, juris, Rn. 11, und vom 23. Februar 2021 - VerfGH 20/20.VB-1, juris, Rn. 14).

    Dieser Vorgang war indes bereits Gegenstand des mit Beschluss des Oberlandesgerichts vom 5. Februar 2020 rechtskräftig abgeschlossenen Ablehnungsverfahrens und hat im Übrigen objektiv nicht das Gewicht, welches der Beschwerdeführer ihm zuschreibt (siehe hierzu bereits VerfGH NRW, Beschluss vom 23. Februar 2021 - VerfGH 20/20.VB-1, juris, Rn. 18).

    Entgegen seiner Ansicht ist eine versehentliche, für ihn transparente Aktenversendung, gegen die er sich infolgedessen wenden konnte, auch nicht mit der Sachverhaltskonstellation zu vergleichen, die dem von ihm zitierten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. November 2018 (Az. 1 BvR 436/17, NJW 2019, 505 = juris) zugrunde lag, wo eine heimliche Verwertung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsergebnisse im Raum stand (siehe dazu VerfGH NRW, Beschluss vom 23. Februar 2021 - VerfGH 20/20.VB-1, juris, Rn. 19).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 50/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.2021 - VerfGH 189/20
    aa) Da es im konkreten Fall um die verfassungsrechtliche Überprüfung der Anwendung von Prozessrecht des Bundes geht, ist inhaltlich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den verfassungsrechtlichen Maßstäben des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG maßgebend (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 30. April 2019 - VerfGH 2/19, NVwZ 2019, 1511 = juris, Rn. 23, vom 2. Juli 2019 - VerfGH 5/19, NVwZ-RR 2019, 980 = juris, Rn. 11, vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19, juris, Rn. 7, und vom 11. Februar 2020 - VerfGH 32/19.VB-3, juris, Rn. 17).

    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind vielmehr erst überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (BVerfG, Beschluss vom 30. September 2020 - 1 BvR 495/19, BayVBl 2021, 86 = juris, Rn. 10; VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19.VB-3, juris, Rn. 9, vom 26. Januar 2021 - VerfGH 19/20.VB-3, juris, Rn. 11, und vom 23. Februar 2021 - VerfGH 20/20.VB-1, juris, Rn. 14).

    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einer groben Missachtung oder groben Fehlanwendung des Gesetzesrechts, beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt, kann nur angesichts der jeweiligen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19.VB-3, juris, Rn. 9).

  • VerfGH Bayern, 21.07.2020 - 59-VI-17

    Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.2021 - VerfGH 189/20
    Es ist nicht unvertretbar, dass das Landgericht und das ihm beipflichtende Oberlandesgericht angenommen haben, dass der Beschwerdeführer sein Ablehnungsgesuch auf aktenkundige Umstände gestützt hat, und weitergehende dienstliche Äußerungen der abgelehnten Richter daher für entbehrlich gehalten haben (vgl. für einen ähnlichen Fall z. B. VerfGH BY, Entscheidung vom 21. Juli 2020 - Vf. 59-VI-17, juris, Rn. 38).

    Dass das Verfahren zu diesem Zeitpunkt bereits ungebührlich lange nicht mehr gefördert worden war (vgl. zu Verfahrensverzögerungen als Befangenheitsgrund VerfGH BY, Entscheidung vom 21. Juli 2020 - Vf. 59-VI-17, juris, Rn. 31; Stackmann, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Auflage 2020, § 42 Rn. 56) und die sozialgerichtliche Akte damit einhergehend von der Verfahrensakte längst hätte getrennt sein müssen, ist schon im Hinblick darauf nicht erkennbar, dass dem Landgericht die Akten ausweislich des mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegten Schreibens der Präsidentin des Sozialgerichts Köln vom 1. April 2020 jedenfalls am 12. März 2020 noch nicht wieder vorlagen.

  • BVerfG, 21.11.2018 - 1 BvR 436/17

    Bestimmte Vorbereitungshandlungen können den Eindruck der Voreingenommenheit

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.2021 - VerfGH 189/20
    Um dies zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber mit den zivilprozessualen Vorschriften über die Richterablehnung (§§ 42 ff. ZPO) Vorsorge dafür getroffen, dass die Richterbank stets mit einem Richter besetzt ist, der dem zur Entscheidung anstehenden Streitfall mit der erforderlichen professionellen Distanz eines Unbeteiligten und Neutralen gegenübersteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. November 2018 - 1 BvR 436/17, NJW 2019, 505 = juris, Rn. 17; VerfGH NRW, Beschlüsse vom 11. Februar 2020 - VerfGH 32/19.VB-3, NJW-RR 2020, 631 = juris, Rn. 18, und vom 27. April 2021 - VerfGH 157/20.VB-1, juris, Rn. 9).

    Entgegen seiner Ansicht ist eine versehentliche, für ihn transparente Aktenversendung, gegen die er sich infolgedessen wenden konnte, auch nicht mit der Sachverhaltskonstellation zu vergleichen, die dem von ihm zitierten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. November 2018 (Az. 1 BvR 436/17, NJW 2019, 505 = juris) zugrunde lag, wo eine heimliche Verwertung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsergebnisse im Raum stand (siehe dazu VerfGH NRW, Beschluss vom 23. Februar 2021 - VerfGH 20/20.VB-1, juris, Rn. 19).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.02.2020 - VerfGH 32/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.2021 - VerfGH 189/20
    aa) Da es im konkreten Fall um die verfassungsrechtliche Überprüfung der Anwendung von Prozessrecht des Bundes geht, ist inhaltlich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den verfassungsrechtlichen Maßstäben des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG maßgebend (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 30. April 2019 - VerfGH 2/19, NVwZ 2019, 1511 = juris, Rn. 23, vom 2. Juli 2019 - VerfGH 5/19, NVwZ-RR 2019, 980 = juris, Rn. 11, vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19, juris, Rn. 7, und vom 11. Februar 2020 - VerfGH 32/19.VB-3, juris, Rn. 17).

    Um dies zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber mit den zivilprozessualen Vorschriften über die Richterablehnung (§§ 42 ff. ZPO) Vorsorge dafür getroffen, dass die Richterbank stets mit einem Richter besetzt ist, der dem zur Entscheidung anstehenden Streitfall mit der erforderlichen professionellen Distanz eines Unbeteiligten und Neutralen gegenübersteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. November 2018 - 1 BvR 436/17, NJW 2019, 505 = juris, Rn. 17; VerfGH NRW, Beschlüsse vom 11. Februar 2020 - VerfGH 32/19.VB-3, NJW-RR 2020, 631 = juris, Rn. 18, und vom 27. April 2021 - VerfGH 157/20.VB-1, juris, Rn. 9).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - VerfGH 42/20

    Verfassungsbeschwerde in einer versicherungsrechtlichen Streitigkeit

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.2021 - VerfGH 189/20
    Der Beschwerdeführer muss vielmehr hinreichend substantiiert darlegen, dass die behauptete Verletzung eines Grundrechts oder grundrechtsgleichen Rechts möglich ist (VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Juni 2020 - VerfGH 42/20.VB-2, juris, Rn. 11).

    Er muss, weil der Verfassungsgerichtshof kein "Superrevisionsgericht" ist, die Möglichkeit aufzeigen, dass die angefochtene fachgerichtliche Entscheidung auf einer grundsätzlichen Verkennung des Gewährleistungsgehalts des als verletzt gerügten Grundrechts oder grundrechtsgleichen Rechts beruht (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 31. März 2020 - VerfGH 14/20.VB-1, juris, Rn. 6, und vom 16. Juni 2020 - VerfGH 42/20.VB-2, juris, Rn. 11).

  • OLG Saarbrücken, 06.06.2018 - 5 W 36/18

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.2021 - VerfGH 189/20
    Über die notwendige Gesamtwürdigung geltend gemachter Ablehnungsgründe hinaus ist in der Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte zwar anerkannt, dass eine Häufung von Verfahrensfehlern zum Nachteil einer Partei bei einer vernünftigen und besonnenen Partei in der Gesamtschau den Eindruck unsachlicher Einstellung oder willkürlichen Verhaltens erwecken kann (vgl. z.B. OLG München, Beschluss vom 7. Januar 2016 - 8 W 2476/15, MDR 2016, 352 = juris, Rn. 26; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 5 W 36/18, juris, Rn. 12; Stackmann, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Auflage 2020, § 42 Rn. 54 m. w. N.).
  • OLG München, 07.01.2016 - 8 W 2476/15
    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.2021 - VerfGH 189/20
    Über die notwendige Gesamtwürdigung geltend gemachter Ablehnungsgründe hinaus ist in der Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte zwar anerkannt, dass eine Häufung von Verfahrensfehlern zum Nachteil einer Partei bei einer vernünftigen und besonnenen Partei in der Gesamtschau den Eindruck unsachlicher Einstellung oder willkürlichen Verhaltens erwecken kann (vgl. z.B. OLG München, Beschluss vom 7. Januar 2016 - 8 W 2476/15, MDR 2016, 352 = juris, Rn. 26; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 5 W 36/18, juris, Rn. 12; Stackmann, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Auflage 2020, § 42 Rn. 54 m. w. N.).
  • BVerfG, 30.09.2020 - 1 BvR 495/19

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch unhaltbare

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.2021 - VerfGH 189/20
    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind vielmehr erst überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (BVerfG, Beschluss vom 30. September 2020 - 1 BvR 495/19, BayVBl 2021, 86 = juris, Rn. 10; VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19.VB-3, juris, Rn. 9, vom 26. Januar 2021 - VerfGH 19/20.VB-3, juris, Rn. 11, und vom 23. Februar 2021 - VerfGH 20/20.VB-1, juris, Rn. 14).
  • OLG Stuttgart, 01.07.2020 - 16a W 3/20

    Richterablehnung wegen grober Verfahrensfehler in einem Schadensersatzprozess im

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.2021 - VerfGH 189/20
    Dasselbe gilt für den schlichten Hinweis auf eine einen gänzlich anders gelagerten Fall betreffende Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG Stuttgart, Beschluss vom 1. Juli 2020 - 16a W 3/20, MDR 2020, 1014 = juris).
  • BVerfG, 04.09.2020 - 2 BvR 1206/19

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch unzureichend

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.04.2019 - VerfGH 2/19

    Beschluss Individualverfassungsbeschwerde

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.01.2021 - VerfGH 19/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückverweisung eines Ablehnungsgesuchs in einem

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 31.03.2020 - VerfGH 14/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße wegen einer

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.01.2020 - VerfGH 44/19

    Verfassungsbeschwerde gegen beamtenrechtliche Entscheidungen

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.10.2020 - VerfGH 131/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung einer Anhörungsrüge

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 05.11.2019 - VerfGH 38/19

    Verfassungsbeschwerde betreffend die anwaltliche Bestimmung einer Rahmengebühr

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 157/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.10.2020 - VerfGH 118/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe für ein

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.10.2020 - VerfGH 105/20

    Verfassungsbeschwerde gegen eine einstweilige Unterlassungsverfügung bzgl.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 12/20

    Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit einem

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 02.07.2019 - VerfGH 5/19

    Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen das Recht auf den gesetzlichen

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 86/20

    Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen betreffend das

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 62/19

    Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.2020 - VerfGH 5/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2022 - VerfGH 191/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückverweisungen von Ablehnungsgesuchen

    In einer Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung muss er sich dafür hinreichend mit der Begründung der angefochtenen gerichtlichen Entscheidung und den für den behaupteten Grundrechtsverstoß geltenden verfassungsrechtlichen Maßstäben auseinandersetzen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 29. Oktober 2020 - VerfGH 131/20.VB-2, juris, Rn. 10, und vom 15. Juni 2021 - VerfGH 189/20.VB-2, juris, Rn. 10).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.10.2022 - VerfGH 97/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Rechtswegverweisung eines Antrags auf Aussetzung

    (1.) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die wegen der hier in Rede stehenden Anwendung von Prozessrecht des Bundes maßgebend ist (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 15. Juni 2021 - VerfGH 189/20.VB-2, juris, Rn. 14, m. w. N.), gewährt Art. 19 Abs. 4 GG nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.03.2023 - VerfGH 41/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe im Zivilprozess

    Soweit der Beschluss vorgeblich bereits bewirkte Grundrechtsverstöße perpetuiert, wird durch ihn keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer begründet (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 15. Juni 2021 - VerfGH 189/20.VB-2, juris, Rn. 9).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.07.2023 - VerfGH 23/23

    Verfassungsbeschwerde wegen Schadensersatz

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die wegen der hier in Rede stehenden Anwendung von Prozessrecht des Bundes maßgebend ist (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 15. Juni 2021 - VerfGH 189/20.VB-2, juris, Rn. 14, m. w. N.), garantiert der aus dem Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Grundrechten, insbesondere Art. 2 Abs. 1 GG, abzuleitende Justizgewährungsanspruch auch die Effektivität des Rechtsschutzes, die in erster Linie von den Prozessordnungen gesichert wird, sich aber - wie der Beschwerdeführer zutreffend ausführt - auch an den die Verfahrensordnung anwendenden Richter richtet.
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